Logo Steiermärkischer Monitoringausschuss

Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Mitglieder im Monitoring-Ausschuss

Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. 5 Menschen mit verschiedenen Behinderungen.

    Zum Beispiel können manche Menschen nicht gut gehen, haben Lernschwierigkeiten, eine Krankheit in der Seele oder können nicht gut hören oder sehen. Außerdem gibt es für jede Person ein Ersatz-Mitglied,
    falls ein Mitglied ausfällt und vertreten werden muss.  Diese Ersatz-Mitglieder dürfen bei Abstimmungen mit abstimmen, wenn ein Mitglied nicht da ist.

  2. 2 Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die sich gut mit den Menschenrechten auskennen. Außerdem gibt es für beide Personen ein Ersatz-Mitglied, falls ein Mitglied ausfällt und vertreten werden muss. Diese Ersatz-Mitglieder dürfen bei Abstimmungen mit abstimmen, wenn ein Mitglied nicht da ist.

  3. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der steiermärkischen Landes-Regierung.
    Diese Person muss in der Abteilung arbeiten, die für das Steiermärkische Behinderten-Gesetz
    zuständig ist. Außerdem gibt es für diese Person ein Ersatz-Mitglied, falls das Mitglied ausfällt und vertreten werden muss. Diese Personen sollen den Monitoring-Ausschuss beraten
    und dürfen bei Abstimmungen nicht mit abstimmen.

Wenn Sie gerne selbst als Mitglied/Ersatzmitglied im Steiermärkischen Monitoringausschuss vertreten sein möchten:

Wir suchen Menschen mit Behinderungen, die bereit sind mitzuarbeiten. Es ist wichtig, dass diese Menschen Zeit haben um mitzuarbeiten. Außerdem ist es wichtig, dass diese Menschen schon Erfahrungen haben. Zum Beispiel Erfahrung mit dem Behinderten-Gesetz.

Der Monitoring-Ausschuss braucht die Erfahrung von Menschen mit Behinderung. Daher sind im Ausschuss insgesamt 10 Menschen mit Behinderungen. Nur durch ihre Erfahrung weiß der Monitoring-Ausschuss was Menschen mit Behinderungen benötigen.

Neue Mitglieder und Ersatzmitglieder werden von einem Selbstvertreter-Verein ernannt.
Derzeit macht dies der Verein Selbstbestimmt Leben Steiermark.

Wenn Sie einen Menschen mit Behinderung kennen, der sich für die ehrenamtliche Mitarbeit
im Steiermärkischen Monitoring-Ausschuss interessiert, dann können Sie uns eine Bewerbung schicken. Diese Bewerbung werden wir bei der nächsten Ernennung berücksichtigen.

Die Vorsitzenden

Matthias Grasser und Christian Schoier

Am 10.07.2023 wurden Herr Matthias Grasser und Herr Christian Schoier als Vorsitzende. Die Vorsitzenden haben verschiedene Aufgaben. Zum Beispiel leiten sie die Sitzungen oder sie gehen zu Veranstaltungen.

Die SelbstvertreterInnen

Steiermärkische Landesregierung: Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration, Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Steirische Hochschulkonferenz

Für Menschen mit Behinderungen

Piktogramm über die Arten von Behinderung. Mit Klick darauf öffnet sich eine Datei, welche genauer beschreibt, welche Behindertenarten vertreten werden.
Zur Beschreibung - Hier klicken

Ihre Erfahrung zählt!

Damit der Monitoring-Ausschuss gut arbeiten kann benötigen wir Ihre Unterstützung.

Menschen mit Behinderungen und jene, die sich für sie einsetzen wissen aus Ihrer eigenen Erfahrung,
welche Gesetze ihnen Probleme bereiten. Oft haben sie sogar Vorschläge zur Verbesserung.

Wenn Sie so ein Gesetz kennen oder Vorschläge zur Verbesserung haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Schicken Sie ihre Nachricht bitte an office@monitoring-stmk.at.

Soweit es dem Monitoring-Ausschuss möglich ist,
wird er sich bemühen Ihnen zu helfen.

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