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Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Aktuelles

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Zusammenfassung der 4. öffentlichen Sitzung des Steiermärkischen Monitoringausschusses

Thema: “Partizipation”

 

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Vorläufige Empfehlung zum Thema "Zuständigkeit für Behinderung und Partizipation"

Das Thema Behinderung ist in Österreich eine sogenannte „Querschnitts-Materie“. Das heißt: Es gibt verschiedene Regelungen für Menschen mit Behinderungen. Diese Regelungen stehen in unterschiedlichen Gesetzen.

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Empfehlung zum Thema "Peer-Arbeit für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigunge

In dieser Empfehlung geht es um die Peer-Arbeit für Menschen mit psychosozialenen Beeinträchtigungen. Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung, dass in der Steiermark mehr Peer-Arbeit in diesem Bereich notwendig ist.

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Plan für eine Zusammenarbeit Organisationen für Menschen mit Behinderungen: Mehr Mitwirkung

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Zusammenfassung der 3. öffentlichen Sitzung des Steiermärkischen Monitoringausschusses

Thema: “Schulassistenz”

 

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Erste Erklärung zum Thema "Corona-Virus"

In dieser Erklärun g geht es um das Thema Corona Virus.
Die Frage ist:
Wie ist die Steiermärkische Landes Regierung in dieser Krise mit Menschen mit Behinderungen umgegangen?
Wie geht die Steiermärkische Landes Regierung
überhaupt in Krisen mit Menschen mit Behinderung en um?

Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache

Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache finden Sie unter https://www.monitoringausschuss.at/download/broschueren/MA_CoronaVirus_Infomaterial_LL.pdf

 

 

Welche Themen sind bei der öffentlichen Sitzung am 16. September 2019 vorgeschlagen worden?

Hier finden sie die Themen, die in der Sitzung vorgeschlagen wurden.
Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss wird sich mit diesen Themen genau beschäftigen. Dann wird der Monitoring-Ausschuss entscheiden, welches Thema er als nächstes prüft. Soweit es für den Monitoring-Ausschuss möglich ist, wird er sich nach und nach auch mit den anderen Themen beschäftigen.

2. öffentliche Sitzung

Am Montag, den 16.09.2019 fand die 2. öffentliche Sitzung des Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschusses im Wartingersaal statt.

2. öffentliche Sitzung

Am Montag, den 16.09.2019 fand die 2. öffentliche Sitzung des Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschusses im Wartingersaal statt.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die aktive Mitwirkung in der öffentlichen Sitzung.

Fast 100 Interessierte mit verschiedenen Behinderungsarten und Vertreter/Vertreterinnen von Behindertenorganisationen haben sich zu der abendlichen Veranstaltung zusammengefunden.

Für alle Personen, die an diesem Tag nicht persönlich anwesend sein konnten, ist es uns gelungen eine Möglichkeit zu finden, wie diese trotzdem an dieser Sitzung teilhaben konnten. Die Schriftdolmetschung konnte live über Google Docs mitverfolgt werden. Durch Benützung eines Mentimeters (ein interaktives Online-Präsentations-Programm) konnten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen anonym Ihre Themen bekannt geben und diese gesammelt werden. So konnten Betroffene bzw die sie vertretenden Organisationen sich mit ihren Erfahrungen unmittelbar in der öffentlichen Sitzung und auch darüber hinaus aktiv miteinbringen.

Die große Beteiligung an dieser Sitzung zeigt uns, wie wichtig es ist, diese in regelmäßigen Abständen abzuhalten. Das Ergebnis dieser Sitzung wird ausgearbeitet und in nächster Zeit veröffentlicht.

Die entsprechenden Unterlagen werden demnächst online gestellt.

Das Thema dieser Veranstaltung "Zukunft mitgestalten - Gemeinsam sind wir viele" hat sich durch die rege Teilnahme bestätigt.

Wir freuen uns auf die nächste gemeinsame öffentliche Sitzung!

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Stellungnahme zu § 1a StBHG - Menschen mit Behinderung

Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat eine Stellungnahme zu § 1a StBHG – Menschen mit Behinderung – erarbeitet. In dieser Stellungnahme geht es darum, wie das Land Steiermark den Begriff “Behinderung” erklärt hat. Die Stellungnahme können Sie nachfolgend herunterladen.

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Prüfbericht zu §§ 70 und 76 Steiermärkisches Bau-Gesetz

Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat das Steiermärkische Baugesetz überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend.

Prüfbericht zu §§ 70 und 76 Stmk BauG

Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat das Steiermärkische Baugesetz (§§ 70 Abs 3 und 4 – Erschließung und 76 Abs 4 – Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken Stmk BauG, LGBl 59/1995 idF LGBl 34/2015) auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Der vorliegende Prüfbericht zeigt den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf das Stmk BauG auf. Er erinnert auch daran, dass sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet haben, Menschen mit Behinderung entsprechend der Vorgaben der UN-BRK (Art 4), in der Ausarbeitung von Gesetzestexten und politischen Konzepten, aktiv mit einzubeziehen. Nur durch die Expertise von Betroffenen ist es möglich, die Gegebenheiten an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechen der UN-BRK anzupassen. Das Ergebnis der Prüfung des Stmk BauG finden Sie hier.

Für Menschen mit Behinderungen

Piktogramm über die Arten von Behinderung. Mit Klick darauf öffnet sich eine Datei, welche genauer beschreibt, welche Behindertenarten vertreten werden.
Zur Beschreibung - Hier klicken

Ihre Erfahrung zählt!

Damit der Monitoring-Ausschuss gut arbeiten kann benötigen wir Ihre Unterstützung.

Menschen mit Behinderungen und jene, die sich für sie einsetzen wissen aus Ihrer eigenen Erfahrung,
welche Gesetze ihnen Probleme bereiten. Oft haben sie sogar Vorschläge zur Verbesserung.

Wenn Sie so ein Gesetz kennen oder Vorschläge zur Verbesserung haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Schicken Sie ihre Nachricht bitte an office@monitoring-stmk.at.

Soweit es dem Monitoring-Ausschuss möglich ist,
wird er sich bemühen Ihnen zu helfen.

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