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Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Prüfberichte

Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss kümmert sich um die Rechte und Angelegenheiten
von Menschen mit Behinderungen in der Steiermark. Der Monitoring-Ausschuss hat das Recht,
der Landes-Regierung zu diesem Thema Berichte und Empfehlungen zu schicken. Daher schreibt der Monitoring-Ausschuss Prüfberichte.

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Prüfbericht zum Thema Schul-Assistenz

Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat die Steiermärkischen Gesetze zum Thema Schul-Assistenz überprüft und einen Prüfbericht erstellt. 

Schul-Assistenz bedeutet: 
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
bekommen eine Unterstützung in der Schule. 

Den Prüfbericht können Sie hier runterladen.

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Prüfbericht zu §§ 70 und 76 Stmk BauG

Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat das Steiermärkische Bau-Gesetz überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Vor allem geht es in diesem Bericht um

  • Paragraf 70 – Erschließung. Erschließung bedeutet,
    dass man Bauwerke oder Grundstücke zugänglich und benutzbar macht.
  • Paragraf 76 – Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken.

Den Prüfbericht können Sie hier runterladen.

Für Menschen mit Behinderungen

Piktogramm über die Arten von Behinderung. Mit Klick darauf öffnet sich eine Datei, welche genauer beschreibt, welche Behindertenarten vertreten werden.
Zur Beschreibung - Hier klicken

Ihre Erfahrung zählt!

Damit der Monitoring-Ausschuss gut arbeiten kann benötigen wir Ihre Unterstützung.

Menschen mit Behinderungen und jene, die sich für sie einsetzen wissen aus Ihrer eigenen Erfahrung,
welche Gesetze ihnen Probleme bereiten. Oft haben sie sogar Vorschläge zur Verbesserung.

Wenn Sie so ein Gesetz kennen oder Vorschläge zur Verbesserung haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Schicken Sie ihre Nachricht bitte an office@monitoring-stmk.at.

Soweit es dem Monitoring-Ausschuss möglich ist,
wird er sich bemühen Ihnen zu helfen.

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