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Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Grundlagen

Hier finden Sie alle wichtigen Grundlagen des Monitoring-Ausschusses. Außerdem können Sie hier nachlesen wie der Monitoring-Ausschuss arbeitet.

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Das Steiermärkische Behindertengesetz

Die Geschäftsordnung des Steiermärkischen Monitoringausschusses

Für Menschen mit Behinderungen

Piktogramm über die Arten von Behinderung. Mit Klick darauf öffnet sich eine Datei, welche genauer beschreibt, welche Behindertenarten vertreten werden.
Zur Beschreibung - Hier klicken

Ihre Erfahrung zählt!

Damit der Monitoring-Ausschuss gut arbeiten kann benötigen wir Ihre Unterstützung.

Menschen mit Behinderungen und jene, die sich für sie einsetzen wissen aus Ihrer eigenen Erfahrung,
welche Gesetze ihnen Probleme bereiten. Oft haben sie sogar Vorschläge zur Verbesserung.

Wenn Sie so ein Gesetz kennen oder Vorschläge zur Verbesserung haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Schicken Sie ihre Nachricht bitte an office@monitoring-stmk.at.

Soweit es dem Monitoring-Ausschuss möglich ist,
wird er sich bemühen Ihnen zu helfen.

Gefördert durch