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Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Stellungnahmen

Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss schickt regelmäßig Erklärungen an die Steiermärkische Landes-Regierung. In den Erklärungen steht, was das Land Steiermark für Menschen mit Behinderung noch tun muss.

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Vorläufige Empfehlung zum Thema "Zuständigkeit für Behinderung und Partizipation"

Das Thema Behinderung ist in Österreich eine sogenannte „Querschnitts-Materie“. Das heißt: Es gibt verschiedene Regelungen für Menschen mit Behinderungen. Diese Regelungen stehen in unterschiedlichen Gesetzen.

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Empfehlung zum Thema "Peer-Arbeit für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen"

In dieser Empfehlung geht es um die Peer-Arbeit für Menschen mit psychosozialenen Beeinträchtigungen. Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung, dass in der Steiermark mehr Peer-Arbeit in diesem Bereich notwendig ist.

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Empfehlung zum Thema "Schul-Assistenz"

Das Thema in dieser Empfehlung ist Schul-Assistenz. 
Das bedeutet, dass Kinder mit Behinderung in der Schule eine Unterstützung bekommen. 

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Erste Erklärung zum Thema "Corona-Virus"

In dieser Erklärung geht es um das Thema Corona-Virus.
Die Frage ist:
Wie ist die Steiermärkische Landes Regierung in dieser Krise mit Menschen mit Behinderungen umgegangen?
Wie geht die Steiermärkische Landes Regierung
überhaupt in Krisen mit Menschen mit Behinderungen um?

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Erklärung zum Psychiatrie-Zuschlag

Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss hat eine Stellungnahme zum Psychiatrie-Zuschlag erarbeitet.
In dieser Erklärung geht es um den Psychiatrie-Zuschlag. Diesen gibt es nach einer gesetzlichen Verordnung: Der „SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung“. Pflegeheime bekommen den Psychiatrie-Zuschlag, wenn sie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen aufnehmen.

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Erklärung zu Paragraf 1a im Steiermärkischen Behinderten-Gesetz - Menschen mit Behinderung

Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss hat eine Stellungnahme zu Paragraf 1a StBHG erarbeitet.
In dieser Stellungnahme geht es darum, wie das Land Steiermark den Begriff „Behinderung“ erklärt hat. Die Stellungnahme können Sie nachfolgend runterladen.

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Erklärung zu Paragraf 25a im Steiermärkischen Behinderten-Gesetz - Zuschuss für wichtige Umbauten für Menschen mit Behinderungen

Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss hat eine Erklärung zu Paragraf 25a StBHG erarbeitet.
In dieser Erklärung geht es vor allem um einen Punkt, der im Steiermärkischen Behinderten-Gesetz steht: Den Zuschuss für wichtige Umbauten für Menschen mit Behinderung. Aber einige Punkte passen auch für andere Zuschüsse. Zum Beispiel den Zuschuss zu Hilfsmitteln.

Für Menschen mit Behinderungen

Piktogramm über die Arten von Behinderung. Mit Klick darauf öffnet sich eine Datei, welche genauer beschreibt, welche Behindertenarten vertreten werden.
Zur Beschreibung - Hier klicken

Ihre Erfahrung zählt!

Damit der Monitoring-Ausschuss gut arbeiten kann benötigen wir Ihre Unterstützung.

Menschen mit Behinderungen und jene, die sich für sie einsetzen wissen aus Ihrer eigenen Erfahrung,
welche Gesetze ihnen Probleme bereiten. Oft haben sie sogar Vorschläge zur Verbesserung.

Wenn Sie so ein Gesetz kennen oder Vorschläge zur Verbesserung haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Schicken Sie ihre Nachricht bitte an office@monitoring-stmk.at.

Soweit es dem Monitoring-Ausschuss möglich ist,
wird er sich bemühen Ihnen zu helfen.

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