Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss schickt regelmäßig Erklärungen an die Steiermärkische Landes-Regierung. In den Erklärungen steht, was das Land Steiermark für Menschen mit Behinderung noch tun muss.
Es gibt einen Entwurf für eine Verordnung
zum Thema Schul-Assistenz.
Es geht darum,
wie das Steiermärkische Schul-Assistenz-Gesetz
durchgeführt werden soll.
Diese Verordnung heißt:
Steiermärkische Schul-Assistenz-Gesetz-Durchführungs-Verordnung.
Die Abkürzung ist StSchAG-DVO.
Es gibt einen Entwurf für ein neues Gesetz
zum Thema Schul-Assistenz.
Das Thema Behinderung ist in Österreich eine sogenannte „Querschnitts-Materie“. Das heißt: Es gibt verschiedene Regelungen für Menschen mit Behinderungen. Diese Regelungen stehen in unterschiedlichen Gesetzen.
In dieser Empfehlung geht es um die Peer-Arbeit für Menschen mit psychosozialenen Beeinträchtigungen. Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung, dass in der Steiermark mehr Peer-Arbeit in diesem Bereich notwendig ist.
Das Thema in dieser Empfehlung ist Schul-Assistenz.
Das bedeutet, dass Kinder mit Behinderung in der Schule eine Unterstützung bekommen.
In dieser Erklärung geht es um das Thema Corona-Virus.
Die Frage ist:
Wie ist die Steiermärkische Landes Regierung in dieser Krise mit Menschen mit Behinderungen umgegangen?
Wie geht die Steiermärkische Landes Regierung
überhaupt in Krisen mit Menschen mit Behinderungen um?
Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss hat eine Stellungnahme zum Psychiatrie-Zuschlag erarbeitet.
In dieser Erklärung geht es um den Psychiatrie-Zuschlag. Diesen gibt es nach einer gesetzlichen Verordnung: Der „SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung“. Pflegeheime bekommen den Psychiatrie-Zuschlag, wenn sie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen aufnehmen.
Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss hat eine Stellungnahme zu Paragraf 1a StBHG erarbeitet.
In dieser Stellungnahme geht es darum, wie das Land Steiermark den Begriff „Behinderung“ erklärt hat. Die Stellungnahme können Sie nachfolgend runterladen.
Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss hat eine Erklärung zu Paragraf 25a StBHG erarbeitet.
In dieser Erklärung geht es vor allem um einen Punkt, der im Steiermärkischen Behinderten-Gesetz steht: Den Zuschuss für wichtige Umbauten für Menschen mit Behinderung. Aber einige Punkte passen auch für andere Zuschüsse. Zum Beispiel den Zuschuss zu Hilfsmitteln.
Damit der Monitoring-Ausschuss gut arbeiten kann benötigen wir Ihre Unterstützung.
Menschen mit Behinderungen und jene, die sich für sie einsetzen wissen aus Ihrer eigenen Erfahrung,
welche Gesetze ihnen Probleme bereiten. Oft haben sie sogar Vorschläge zur Verbesserung.
Wenn Sie so ein Gesetz kennen oder Vorschläge zur Verbesserung haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Schicken Sie ihre Nachricht bitte an office@monitoring-stmk.at.
Soweit es dem Monitoring-Ausschuss möglich ist,
wird er sich bemühen Ihnen zu helfen.