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Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Über uns

Über uns - Der Steiermärkische Monitoringausschuss

Der Steiermärkische Monitoringausschuss ist ein unabhängiges Gremium. Er überwacht, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Steiermark eingehalten werden. Grundlage dafür ist die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Österreich und auch die Steiermark haben sich im Jahr 2008 verpflichtet, diese Konvention umzusetzen und einzuhalten.

Wer gilt als Mensch mit Behinderung?

Die UN-Behindertenrechtskonvention zählt dazu Menschen mit langfristigen Beeinträchtigungen, zum Beispiel:

  • Körperliche Beeinträchtigungen
  • Psychische Beeinträchtigungen
  • Intellektuelle Beeinträchtigungen
  • Sinnesbeeinträchtigungen wie beim Sehen oder Hören

Diese Beeinträchtigungen können zusammen mit Barrieren im Alltag dazu führen, dass Menschen nicht gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

(Art. 1 Satz 2 UN-BRK)

Was macht der Monitoringausschuss?

Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat eine gesetzlich festgelegte Aufgabe. Die Grundlage dafür ist § 53 des Steiermärkischen Behindertengesetzes.

Der Ausschuss:

  • prüft Maßnahmen und Regelungen des Landes Steiermark
  • bewertet, ob sie mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar sind
  • gibt Stellungnahmen und Empfehlungen an die Landesregierung ab

Damit trägt der Monitoringausschuss dazu bei, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Steiermark zu stärken und ihre Umsetzung zu kontrollieren.

Die Geschäftsordnung des Steiermärkischen Monitoringausschusses

Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat seine Geschäftsordnung am 31.03.2016 beschlossen. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle nicht mehr wie in § 9 angeführt, bei der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung angesiedelt ist, sondern seit Beginn 2019 bei dem Verein zur Unterstützung und Förderung des Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschusses.

Das Leitbild des Steiermärkischen Monitoringausschusses

Das Leitbild des Monitoringausschusses regelt genau die Vorgangsweise der Überwachung und Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention. Dies geschieht mittels sogenannten Prüf-Auftrages, den der Monitoringausschuss beschließt.

Vernetzungskonzept des Steiermärkischen Monitoringausschusses

Diese Konzept soll eine erweiterte Partizipation von Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenen Organisationen im Steiermärkischen Monitoringausschuss ermöglichen.

Wichtige Links

Für Menschen mit Behinderungen

Piktogramm über die Arten von Behinderung. Mit Klick darauf öffnet sich eine Datei, welche genauer beschreibt, welche Behindertenarten vertreten werden.
Zur Beschreibung - Hier klicken

Ihre Erfahrung zählt!

Wir sind auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Besonders wichtig sind Rückmeldungen von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen und Personen, die sie im Alltag unterstützen. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wo Gesetze nicht gut funktionieren oder wo es Verbesserungen braucht.

Haben Sie eine Regelung entdeckt, die aus Ihrer Sicht nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht? Oder haben Sie einen konkreten Vorschlag, was besser werden könnte?

Dann schreiben Sie uns.
E-Mail: office@monitoring-stmk.at

Wir prüfen jede Rückmeldung und nehmen Ihr Anliegen in unsere Arbeit auf.

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