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Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Prüfberichte

Der unabhängige und weisungsfreie Steiermärkische Monitoringausschuss überwacht in Angelegenheiten der steiermärkischen Landesvollziehung die Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) und gibt gemäß § 53 StBHG in Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung für Menschen mit Behinderung einschlägige Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber der Landesregierung ab.

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Prüfbericht zum Thema "Schulassistenz"

Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat die steiermärkischen Regelungen in Bezug auf die Thematik der Schulassistenz (insbesondere § 7 Abs 1  Z 3 StBHG und § 35a Abs 1 StPEG) auf deren Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:

 

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Prüfbericht zu §§ 70 und 76 Stmk BauG

Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat das Steiermärkische Baugesetz (§§ 70 Abs 3 und 4 – Erschließung und 76 Abs 4 – Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken Stmk BauG, LGBl 59/1995 idF LGBl 34/2015) auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:

Prüfbericht zu §§ 70 und 76 Stmk BauG

Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat das Steiermärkische Baugesetz (§§ 70 Abs 3 und 4 – Erschließung und 76 Abs 4 – Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken Stmk BauG, LGBl 59/1995 idF LGBl 34/2015) auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Der vorliegende Prüfbericht zeigt den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf das Stmk BauG auf. Er erinnert auch daran, dass sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet haben, Menschen mit Behinderung entsprechend der Vorgaben der UN-BRK (Art 4), in der Ausarbeitung von Gesetzestexten und politischen Konzepten, aktiv mit einzubeziehen. Nur durch die Expertise von Betroffenen ist es möglich, die Gegebenheiten an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechen der UN-BRK anzupassen. Das Ergebnis der Prüfung des Stmk BauG finden Sie hier.

Für Menschen mit Behinderungen

Piktogramm über die Arten von Behinderung. Mit Klick darauf öffnet sich eine Datei, welche genauer beschreibt, welche Behindertenarten vertreten werden.
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Ihre Erfahrung zählt!

Für die Tätigkeit des Monitoring­ausschusses sind Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Bevölkerung wichtig. Menschen mit Behinderungen und jene, die sich in deren Dienst stellen, wissen meist aus Erfahrung, welche Gesetzes­regelungen nicht funktionieren und haben unter Umständen Verbesserungs­vorschläge. Sollten Sie eine Stelle im Gesetz kennen, die nicht der UN-BRK entspricht oder Verbesserungs­vorschläge haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht per E-Mail (office@monitoring-stmk.at).
Wir kümmern uns ent­sprechend unseren Möglich­keiten um Ihr Anliegen!

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