Der Steiermärkische Monitoringausschuss steht heute in tiefer Trauer und gibt bekannt, dass unser sehr geschätztes Mitglied und guter Freund,
uns für immer verlassen hat.
Es waren gute Zeiten mit Dir lieber Michael. Wir werden dich sehr vermissen und auch nie vergessen.
Unsere Gedanken sind jetzt bei deinen Angehörigen, die den Schmerz im Herzen erst bewältigen müssen.
Dios está contigo, descansa en paz.
Anlässlich des internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3.12. wird ein Schattenbericht zur Situation von Menschren mit Behinderung in Österreich veröffentlicht. Den Schattenbericht können Sie hier nachlesen.
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3.12. wird ein Schattenbericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich veröffentlicht.
Monitoringorgane von Bund und Ländern stellen mit ihrem Schattenbericht ihre Analyse zur aktuellen Situation der Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. „Uns, als Überwachungsorgane, war es wichtig aufzuzeigen, wo aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf besteht. Der Schattenbericht macht deutlich, dass es in Österreich seit der letzten Staatenprüfung in vielen Bereichen Stillstand und sogar Verschlechterungen gibt“, erläutert Christine Steger, Vorsitzende des Bundes-Monitoringausschusses. Der Schattenbericht steht hier zum Download bereit.
Vor über 10 Jahren hat sich Österreich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Damit hat man auch zugestimmt, regelmäßig von den Vereinten Nationen überprüft zu werden, ob zielführende Maßnahmen gesetzt werden, um die UN-BRK und ihre Menschenrechte zu realisieren. Dazu erhält die Republik die „List of Issues“, die im Vorfeld der Staatenprüfung zu beantworten ist. Der Schattenbericht orientiert sich an den Fragen der Vereinten Nationen und stellt eine Analyse der Situation von Menschen mit Behinderungen aus Sicht der Überwachungsorgane dar.
Covid-19-Pandemie verdeutlicht Missstände
Die aktuelle Covid-19-Pandemie zeigt, dass Großinstitutionen wie Wohn- und Betreuungseinrichtungen besonders gefährden: Zum einen herrscht dort ein erhöhtes Infektionsrisiko, zum anderen führten zum Teil überschießende Besuchsverbote und Ausgangsbeschränkungen zu Isolation und Einsamkeit. Es wurden teils gravierende Verstöße gegen Grund- und Freiheitsrechte bekannt. „Umso bedenklicher ist es, dass es bisher keinen erkennbaren systematischen Ansatz gibt, um die veralteten Strukturen aufzubrechen und das Recht auf selbstbestimmtes Leben umzusetzen. Es werden sogar weiterhin öffentliche Gelder in neue Institutionen investiert, wie uns z.B. der Neubau der Landeseinrichtung ,Konradinum‘ in Salzburg zeigt“, so Karin Astegger, Vorsitzende des Salzburger Monitoringausschusses.
Recht auf Persönliche Assistenz immer noch eine Baustelle
Das Modell der Persönlichen Assistenz ist der Schlüssel zu selbstbestimmtem und unabhängigem Leben. Daher müssen dringend rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, sodass Menschen mit Behinderungen – ungehindert – „Persönliche Assistenz“ aus einer Reihe von Unterstützungsangeboten auswählen können.
Michael Fink, Vorsitzender der Wiener Monitoringstelle, stellt klar: „Persönliche Assistenz muss allen Menschen mit Behinderungen offenstehen. Das heißt, völlig unabhängig davon, um welche Behinderungsform es sich handelt.“ Dazu benötige es einen Rechtsanspruch mit der Möglichkeit, diesen bei Gericht bzw. den Verwaltungsbehörden durchzusetzen.
Mangelnde Barrierefreiheit behindert selbstbestimmtes Leben
Auch im Bereich der baulichen Barrierefreiheit sind massive Rückschritte zu verzeichnen, wie uns Beispiele aus Salzburg und der Steiermark zeigen. „Eine Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Prozesse der Gesetzgebung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonventionen hätte derartigen Verschlechterungen entgegenwirken können“, kritisiert Heinz Sailer, Vorsitzender des Steiermärkischen Monitoringausschusses. Nur durch Partizipation und gemeinsame Gespräche könne man konstruktive Lösungen finden. Im Falle der Novellierung des Steiermärkischen Baugesetzes wurden Verschlechterungen zumindest teilweise nach massivem Widerstand zurückgenommen. Viele andere Rücknahmen im barrierefreien Wohnbau schränken nach wie vor Menschen mit Behinderungen in der freien Wahlmöglichkeit ihres Wohnortes und ihrer Selbstbestimmung ein.
Stillstand in Sachen inklusiver Bildung
„In Österreich sind inklusive Schulen, obwohl von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, immer noch kein Regelfall. Stattdessen werden ausgrenzende Sonderschulsysteme gestärkt und neue Sonderschulen errichtet“, merkt Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses, an. Dass die Abschaffung der Sonderschulen möglich sei, zeige ein Tiroler Bezirk. Nach wie vor gibt es in Österreich weder einen politischen Willen noch eine Gesamtstrategie zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems. Zudem müssen Schulgebäude barrierefrei (um)gebaut, Schulassistenz und Stützlehrer*innen in Regelschulen eingesetzt und Unterricht tatsächlich inklusiv gestaltet werden.
In den folgenden Monaten werden die Monitoringorgane von Bund und Ländern auf vorhandene Missstände aufmerksam machen. Die Vorsitzenden von Bund und Ländern stehen gerne für Interviews und Nachfragen zu diesen Themen bereit.
Diese Stellungnahme bezieht sich auf den in der SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 gewährten Psychiatriezuschlag, den Pflegeheime bei Unterbringung psychisch kranker Menschen, bekommen. Ziel der Stellungnahme ist es, dieser Unterbringung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Pflegeheimen entgegenzuwirken.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben ein umfassendes Mandat zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation von Menschen mit Behinderungen.
Zum Tag der Internationalen Menschenrechte hat der Verein “Initiativ” zum Zitat von Raul Krauthausen, Aktivist und Erfinden von Whellamp.org, eine Fotocollage erstellt.
Leitfaden zur Umsetzung und Förderung eines fließenden Übergangs von der institutionellen Betreuung hin zu Betreuung in Familien und in lokalen Gemeinschaften für Kinder, Menschen mit Behinderungen, Personen mit psychischen Problemen sowie älteren Menschen in Europa
Am 27.02.2020 fand in Wien ein Fachgespräch zum Thema „Persönliche Assistenz“ statt. Dieses Fachgespräch wurde von der Behindertenanwaltschaft gemeinsam mit dem Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen organisiert.
Ziel ist, eine bundesweite einheitliche Regelung für Persönliche Assistenz/Budget zu schaffen.
An diesem Fachgespräch nahmen der Stellvertretende Vorsitzende, Günter Hönigsperger, Herr Mag. Jakob Putz (SL-Stmk) und Herr Georg Resnik (Verein Wegweiser) teil.
Zum Tag der Internationalen Menschenrechte hat der Verein “Initiativ” zum Zitat von Raul Krauthausen, Aktivist und Erfinden von Whellamp.org, eine Fotocollage erstellt.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der von den Anwesenden der öffentlichen Sitzung am 16.09.2019 eingebrachten Themen sowie das Wortprotokoll, welches vom Schriftdolmetschservice erstellt wurde (bitte beachten Sie, dass dieses Protokoll lediglich zur Veranschaulichung der öffentlichen Sitzung dienen soll und daher weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit erhebt). Der Steiermärkische Monitoringausschuss wird sich mit den einzelnen Themen eingehend beschäftigen und die Probleme, Fragen und Themen sukzessive aufgreifen und bearbeiten.
Das Sozialministerium wurde vom Nationalrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft eine Studie zu „Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen“ durchführen zu lassen.
Gemeinsam mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, Selbstbestimmt Leben Steiermark und dem Verein Achterbahn, hat der Monitoringausschuss bei einer Pressekonferenz, seine Forderungen an die neue Steiermärkische Landesregierung abgegeben.
Vor 15 Jahren ist das Steiermärkische Behindertengesetz in Kraft getreten. Ein Gesetz, dass die Vorreiterrolle der Steiermark in der Behindertenpolitik begründet.
Am Montag, den 16.09.2019 fand die 2. öffentliche Sitzung des Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschusses im Wartingersaal statt.
Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat eine Stellungnahme zu § 1a StBHG – Menschen mit Behinderung – erarbeitet. Diese Stellungnahme bezieht sich auf die Definition von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 1a Steiermärkisches Behindertengesetz. Die Stellungnahme können Sie nachfolgend runterladen
Am 05.07.2019 fand eine Fachtagung der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung statt.
Das Ergebnis der Prüfung des Stmk BauG durch den Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschuss wurde heute der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der erste vorliegende Prüfbericht hat nach einer öffentlichen Themensammlung die Änderungen im Steiermärkischen Baugesetz (Stmk BauG) zum Thema. Der Fokus liegt hierbei auf dem Abschnitt V des Stmk. BauG insbesondere auf der Novellierung der § 70 Stmk BauG (Erschließung) und § 76 Stmk BauG (Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken). Im Vorfeld lud der Monitoringausschuss Betroffene, VertreterInnen der Zivilgesellschaft und ExpertInnen aus dem Baubereich zu einer öffentlichen Sitzung ein.
Am 15.06.2019 fand in Trofaiach ein Obleute-Treffen der Lebnshilfe Steiermark statt. Der Steiermärkische Monitoringausschuss wurde zu diesem Treffen eingeladen um den Ausschuss und sein Tätigkeisfel vorzustellen.
Unter der Leitung von Frau Mag. Barbara Pitner (Leiterin der Abt. 11 Soziales, Arbeit und Integration) wurden unter anderem Selbstbestimmt Leben Steiermark, die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung und der Steiermärkische Monitoringausschuss eingeladen, bei der Auswahl für den Inklusionspreis mitzuwirken. Dieser Inklusionspreis wird an Firmen, die Menschen mit Behinderung angestellt haben, vergeben und soll der Bewußtseinsbildung dienen.
Der Zweck des Vereins sind die Förderung und der Schutz der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Art. 33 der UN-BRK sowie die Unterstützung des Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschusses bei der Besorgung seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgaben.
Am 26.10. war es so weit. 10 Jahre sind vergangen seit die UN-BRK in Österreich in Kraft getreten ist. Zu diesem Anlass fand am Donnerstag, den 25.10.2018, auf Einladung der Präsidentin des steirischen Landtags Betina Vollath, zusammen mit Soziallandesrätin Doris Kampus, Selbstbestimmt Leben Steiermark, der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung und dem Steiermärkischen Monitoringausschuss eine Jubiläumsveranstaltung im Steiermärkischen Landtag statt.
Thematischer Schwerpunkt: “Soziale und berufliche Integration von Jugendlichen mit Behinderung”
Am 23.10.2018 nahm der Vorsitzende des Steiermärkischen Monitoringausschusses an der Plenarsitzung im Rahmen der 25. Sitzung der bilateralen Arbeitsgruppe für soziale Fragen (Gemischte Kommission Russische Föderation/ Österreich) mit dem thematischen Schwerpunkt: “Soziale und berufliche Integration von Jugendlichen mit Behinderungen” in Graz (Pfauengarten) teil.
Für die Tätigkeit des Monitoringausschusses sind Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Bevölkerung wichtig. Menschen mit Behinderungen und jene, die sich in deren Dienst stellen, wissen meist aus Erfahrung, welche Gesetzesregelungen nicht funktionieren und haben unter Umständen Verbesserungsvorschläge. Sollten Sie eine Stelle im Gesetz kennen, die nicht der UN-BRK entspricht oder Verbesserungsvorschläge haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht per E-Mail (office@monitoring-stmk.at).
Wir kümmern uns entsprechend unseren Möglichkeiten um Ihr Anliegen!