Der unabhängige und weisungsfreie Steiermärkische Monitoringausschuss überwacht in Angelegenheiten der steiermärkischen Landesvollziehung die Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) und gibt gemäß § 53 StBHG in Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung für Menschen mit Behinderung einschlägige Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber der Landesregierung ab.
Diese Stellungnahme bezieht sich auf den in der SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 gewährten Psychiatriezuschlag, den Pflegeheime bei Unterbringung psychisch kranker Menschen, bekommen. Ziel der Stellungnahme ist es, dieser Unterbringung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Pflegeheimen entgegenzuwirken.
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die Definition von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 1a Steiermärkisches Behindertengesetz. Die Stellungnahme können Sie nachfolgend runterladen.
Gemeinsam mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behindernug und Selbstbestimmt Leben Steiermark hat der Monitoringausschuss eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für das Steiermärkische Baugesetz abgegeben.
Diese Stellungnahme bezieht sich vordergründig auf den Zuschuss für notwendige nauliche Maßnahmen iSd § 25a StBHG. Einige der getroffenen Feststellungen können jedoch auch für den Zugang zu Zuschüssen anderer Art von Relevanz sein (zB Zuschuss zu einzelnen Hilfsmitteln nach § 6 StBHG).
Die Novelle zum Stmk BauG betrifft Menschen mit Behinderungen in besonderem Maß und die darin enthaltenen Verschlechterungen/Einschränkungen stehen im Widerspruch zu vielen Artikel der Konvention.
Gemeinsam mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, SL-Steiermark und dem Verein Achternbahn, hat der Monitoringausschuss ein Schreiben an die Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein verfasst.
Für die Tätigkeit des Monitoringausschusses sind Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Bevölkerung wichtig. Menschen mit Behinderungen und jene, die sich in deren Dienst stellen, wissen meist aus Erfahrung, welche Gesetzesregelungen nicht funktionieren und haben unter Umständen Verbesserungsvorschläge. Sollten Sie eine Stelle im Gesetz kennen, die nicht der UN-BRK entspricht oder Verbesserungsvorschläge haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht per E-Mail (office@monitoring-stmk.at).
Wir kümmern uns entsprechend unseren Möglichkeiten um Ihr Anliegen!