Der unabhängige und weisungsfreie Steiermärkische Monitoringausschuss überwacht in Angelegenheiten der steiermärkischen Landesvollziehung die Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) und gibt gemäß § 53 StBHG in Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung für Menschen mit Behinderung einschlägige Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber der Landesregierung ab.
Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl bezieht sich die vorliegende Empfehlung auf die Thematik der politischen Teilhabe und insbesondere auf die Umsetzung des aktiven Wahlrechts im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Stellungnahme des Steiermärkischen Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderungen zum Begutachtungsentwurf des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes (StPBG).
Stellungnahme des Steiermärkischen Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderungen zum Begutachtungsentwurf der Steiermärkischen
Schulassistenzgesetz-Durchführungsverordnung (StSchAG-DVO).
Stellungnahme des Steiermärkischen Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderungen zum Begutachtungsentwurf des Gesetzes mit dem ein Gesetz über die Schulassistenz (Steiermärkisches Schulassistenzgesetz 2023 – StSchAG 2023) erlassen und das Steiermärkische Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 sowie das Steiermärkische Behindertengesetz geändert werden.
Diese Empfehlung bezieht sich zum einen auf die Tatsache, dass das Thema Behinderung in Österreich eine sogenannte „Querschnittsmaterie“ ist. Zum anderen wird mit dieser Empfehlung auf die unzureichende Partizipation von Menschen mit Behinderungen im Sinne des in Art 4 Abs 3 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankerten Partizipationsgebots in Belangen, die über den Bereich des Sozialressorts reichen, hingewiesen.
Mit dieser Empfehlung möchte der Ausschuss auf die Notwendigkeit der Etablierung der Peerarbeit in der psychosozialen Versorgung der Steiermark im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention aufmerksam machen.
Mit dieser Empfehlung möchte der Ausschuss auf Art 24 UN-BRK bzw das darin verankerte Recht eines jeden Kindes mit Behinderung auf Bildung hinweisen. Dieses Recht muss von den Vertragsstaaten ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit verwirklicht und ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleistet werden. Dabei dürfen Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht ausgeschlossen werden.
Diese Erst-Stellungnahme zu „COVID-19“ bezieht sich auf den ersten Umgang der Steiermärkischen Landesregierung mit der Situation rund um das Thema COVID-19 in Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen.
Diese Stellungnahme bezieht sich auf den in der SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 gewährten Psychiatriezuschlag, den Pflegeheime bei Unterbringung psychisch kranker Menschen, bekommen. Ziel der Stellungnahme ist es, dieser Unterbringung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Pflegeheimen entgegenzuwirken.
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die Definition von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 1a Steiermärkisches Behindertengesetz.
Gemeinsam mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behindernug und Selbstbestimmt Leben Steiermark hat der Monitoringausschuss eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für das Steiermärkische Baugesetz abgegeben.
Diese Stellungnahme bezieht sich vordergründig auf den Zuschuss für notwendige bauliche Maßnahmen iSd § 25a StBHG. Einige der getroffenen Feststellungen können jedoch auch für den Zugang zu Zuschüssen anderer Art von Relevanz sein (zB Zuschuss zu einzelnen Hilfsmitteln nach § 6 StBHG).
Die Novelle zum Stmk BauG betrifft Menschen mit Behinderungen in besonderem Maß und die darin enthaltenen Verschlechterungen/Einschränkungen stehen in Widerspruch zu vielen Artikeln der Konvention.
Gemeinsam mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, SL-Steiermark und dem Verein Achternbahn, hat der Monitoringausschuss ein Schreiben an die Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein verfasst.
Für die Tätigkeit des Monitoringausschusses sind Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Bevölkerung wichtig. Menschen mit Behinderungen und jene, die sich in deren Dienst stellen, wissen meist aus Erfahrung, welche Gesetzesregelungen nicht funktionieren und haben unter Umständen Verbesserungsvorschläge. Sollten Sie eine Stelle im Gesetz kennen, die nicht der UN-BRK entspricht oder Verbesserungsvorschläge haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht per E-Mail (office@monitoring-stmk.at).
Wir kümmern uns entsprechend unseren Möglichkeiten um Ihr Anliegen!