Logo Steiermärkischer Monitoringausschuss

Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Prüfberichte

Der unabhängige und weisungsfreie Steiermärkische Monitoringausschuss überwacht in Angelegenheiten der steiermärkischen Landesvollziehung die Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) und gibt gemäß § 53 StBHG in Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung für Menschen mit Behinderung einschlägige Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber der Landesregierung ab.

Logo Steiermärkischer Monitoringausschuss

Prüfbericht zum Thema "Schulassistenz"

Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat die steiermärkischen Regelungen in Bezug auf die Thematik der Schulassistenz (insbesondere § 7 Abs 1  Z 3 StBHG und § 35a Abs 1 StPEG) auf deren Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:

 

Logo Steiermärkischer Monitoringausschuss

Prüfbericht zu §§ 70 und 76 Stmk BauG

Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat das Steiermärkische Baugesetz (§§ 70 Abs 3 und 4 – Erschließung und 76 Abs 4 – Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken Stmk BauG, LGBl 59/1995 idF LGBl 34/2015) auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:

Prüfbericht zu §§ 70 und 76 Stmk BauG

Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat das Steiermärkische Baugesetz (§§ 70 Abs 3 und 4 – Erschließung und 76 Abs 4 – Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken Stmk BauG, LGBl 59/1995 idF LGBl 34/2015) auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Der vorliegende Prüfbericht zeigt den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf das Stmk BauG auf. Er erinnert auch daran, dass sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet haben, Menschen mit Behinderung entsprechend der Vorgaben der UN-BRK (Art 4), in der Ausarbeitung von Gesetzestexten und politischen Konzepten, aktiv mit einzubeziehen. Nur durch die Expertise von Betroffenen ist es möglich, die Gegebenheiten an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechen der UN-BRK anzupassen. Das Ergebnis der Prüfung des Stmk BauG finden Sie hier.

Für Menschen mit Behinderungen

Piktogramm über die Arten von Behinderung. Mit Klick darauf öffnet sich eine Datei, welche genauer beschreibt, welche Behindertenarten vertreten werden.
Zur Beschreibung - Hier klicken

Ihre Erfahrung zählt!

Wir sind auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Besonders wichtig sind Rückmeldungen von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen und Personen, die sie im Alltag unterstützen. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wo Gesetze nicht gut funktionieren oder wo es Verbesserungen braucht.

Haben Sie eine Regelung entdeckt, die aus Ihrer Sicht nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht? Oder haben Sie einen konkreten Vorschlag, was besser werden könnte?

Dann schreiben Sie uns.
E-Mail: office@monitoring-stmk.at

Wir prüfen jede Rückmeldung und nehmen Ihr Anliegen in unsere Arbeit auf.

Folge uns bei Facebook

Gefördert durch