Thema: “15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – mit Leichtigkeit auf dem Weg zur Inklusion?”
Stellungnahme des Steiermärkischen Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderungen zum Begutachtungsentwurf des Gesetzes mit dem ein Gesetz über die Schulassistenz (Steiermärkisches Schulassistenzgesetz 2023 – StSchAG 2023) erlassen und das Steiermärkische Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 sowie das Steiermärkische Behindertengesetz geändert werden.
Diese Empfehlung bezieht sich zum einen auf die Tatsache, dass das Thema Behinderung in Österreich eine sogenannte „Querschnittsmaterie“ ist. Zum anderen wird mit dieser Empfehlung auf die unzureichende Partizipation von Menschen mit Behinderungen im Sinne des in Art 4 Abs 3 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankerten Partizipationsgebots in Belangen, die über den Bereich des Sozialressorts reichen, hingewiesen.
Fachtagung zum Thema “Die Zukunft muss inklusiv sein”
Anlässlich des internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, hat der Landtagsklub der KPÖ, zu einer Fachtung eingeladen. Der Vorsitzende des Monitoringausschuses sprach über die Entwicklung der Barrierefreiheit und die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Thema: Partizipation/Teilhabe
Datum und Uhrzeit: 15.11.2022 um 16:00 Uhr. Diese öffentliche Sitzung findet virtuell via Zoom statt
Vernetzungstreffen der Monitoring-Stellen der Bundesländer mit dem Bundesmonitoringausschuss – Themen dieser Treffen: Schattenbericht, NAP 2022-2030, Sonderbericht Bildung
Vernetzungs- und Austauschtreffen mit dem Kärntner Monitoringausschuss,
Länderübergreifende Empfehlung mit dem Thema: „Wahrnehmung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“
Vernetzungs- und Austauschtreffen mit dem Kärntner Monitoringausschuss,
Länderübergreifende Empfehlung mit dem Thema:
„Wahrnehmung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“
Einladung zur Feier anlässlich des 10 jährigen Bestehen des Vereins Selbstbestimmt Leben Steiermark.
Vernetzungs- und Austauschtreffen mit dem Kärntner Monitoringausschuss,
Länderübergreifende Empfehlung mit dem Thema:
„Wahrnehmung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“
Thema: „De-Institutionalisierung“
Einladung zur Civic Circle-Abschlussveranstaltung: myPart – Partizipative Ansätze in der politischen Bildung mit und für Menschen mit intellektueller Behinderung. Ziel: die Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Veranstalter: Lebenshilfen Steiermark Soziale Dienste GmbH
Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat die steiermärkischen Regelungen in Bezug auf die Thematik der Schulassistenz (insbesondere § 7 Abs 1 Z 3 StBHG und § 35a Abs 1 StPEG) auf deren Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft und einen Prüfbericht erstellt. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:
Mit dieser Empfehlung möchte der Ausschuss auf Art 24 UN-BRK bzw das darin verankerte Recht eines jeden Kindes mit Behinderung auf Bildung hinweisen. Dieses Recht muss von den Vertragsstaaten ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit verwirklicht und ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleistet werden. Dabei dürfen Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht ausgeschlossen werden.
Diese Presseaussendung wurde in Kooperation mit dem Tiroler- und dem Wiener Monitoringausschuss erstellt. Der steiermärkische Beitrag wurde mit Unterstützung des Vereins Achterbahn verfasst.
Ziel der allgemeinen Vernetzungstreffen ist es, eine erweiterte Partizipation von Menschen mit Behinderung über die sie vertretenden Organisationen im Sinne des Artikel 4 der UN-BRK aufzubauen. Dabei werden seitens des Ausschusses keine einschränkenden Vorgaben gemacht. Sowohl Organisationen von Menschen mit Behinderungen als auch für Menschen mit Behinderungen und auch sonstige Organisationen der Zivilgesellschaft, die dazu beitragen können, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden, werden in den Vernetzungsprozess einbezogen und zu den Treffen eingeladen. Bei diesen Treffen soll es zu einem allgemeinen Austausch kommen, um gemeinsam in eine Diskussion über verschiedene Problembereiche zu kommen und daran zu arbeiten, das Ziel der bestmöglichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Steiermark zu erreichen.
Das erste Treffen diente dabei zunächst einem allgemeinen Kennenlernen, wobei die Teilnehmenden die Möglichkeit dazu bekamen, ihre Problemstellungen zu erläutern. Diese wurden seitens des Monitoringausschusses gesammelt und werden auf die Tagesordnung der internen Sitzungen gesetzt, um zu entscheiden, ob und wie der Steiermärkische Monitoringausschuss tätig werden kann.
Ein nächstes allgemeines Vernetzungstreffen ist für das Frühjahr 2022 geplant.
Diese Konzept soll eine erweiterte Partizipation von Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenen Organisationen im Steiermärkischen Monitoringausschuss ermöglichen.
Die Monitoringorgane fordern einen Stufenplan zum konsequenten Abbau von Sondereinrichtungen und den Ausbau von Unterstützungsangeboten.
Diese Presseaussendung wurde vom Bundesmonitoringausschuss gemeinsam mit den Tiroler- und Salzburger Monitoringausschüssen verfasst.
Thema: “Schulassistenz”
Diese Erst-Stellungnahme zum Thema „COVID-19“ bezieht sich auf den ersten Umgang der Steiermärkischen Landesregierung mit der Situation rund um das Thema COVID-19 in Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen.
Der Steiermärkische Monitoringausschuss steht heute in tiefer Trauer und gibt bekannt, dass unser sehr geschätztes Mitglied und guter Freund,
uns für immer verlassen hat.
Es waren gute Zeiten mit Dir lieber Michael. Wir werden dich sehr vermissen und auch nie vergessen.
Unsere Gedanken sind jetzt bei deinen Angehörigen, die den Schmerz im Herzen erst bewältigen müssen.
Dios está contigo, descansa en paz.
Anlässlich des internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3.12. wird ein Schattenbericht zur Situation von Menschren mit Behinderung in Österreich veröffentlicht. Den Schattenbericht können Sie hier nachlesen.
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3.12. wird ein Schattenbericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich veröffentlicht.
Monitoringorgane von Bund und Ländern stellen mit ihrem Schattenbericht ihre Analyse zur aktuellen Situation der Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. „Uns, als Überwachungsorgane, war es wichtig aufzuzeigen, wo aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf besteht. Der Schattenbericht macht deutlich, dass es in Österreich seit der letzten Staatenprüfung in vielen Bereichen Stillstand und sogar Verschlechterungen gibt“, erläutert Christine Steger, Vorsitzende des Bundes-Monitoringausschusses. Der Schattenbericht steht hier zum Download bereit.
Vor über 10 Jahren hat sich Österreich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Damit hat man auch zugestimmt, regelmäßig von den Vereinten Nationen überprüft zu werden, ob zielführende Maßnahmen gesetzt werden, um die UN-BRK und ihre Menschenrechte zu realisieren. Dazu erhält die Republik die „List of Issues“, die im Vorfeld der Staatenprüfung zu beantworten ist. Der Schattenbericht orientiert sich an den Fragen der Vereinten Nationen und stellt eine Analyse der Situation von Menschen mit Behinderungen aus Sicht der Überwachungsorgane dar.
Covid-19-Pandemie verdeutlicht Missstände
Die aktuelle Covid-19-Pandemie zeigt, dass Großinstitutionen wie Wohn- und Betreuungseinrichtungen besonders gefährden: Zum einen herrscht dort ein erhöhtes Infektionsrisiko, zum anderen führten zum Teil überschießende Besuchsverbote und Ausgangsbeschränkungen zu Isolation und Einsamkeit. Es wurden teils gravierende Verstöße gegen Grund- und Freiheitsrechte bekannt. „Umso bedenklicher ist es, dass es bisher keinen erkennbaren systematischen Ansatz gibt, um die veralteten Strukturen aufzubrechen und das Recht auf selbstbestimmtes Leben umzusetzen. Es werden sogar weiterhin öffentliche Gelder in neue Institutionen investiert, wie uns z.B. der Neubau der Landeseinrichtung ,Konradinum‘ in Salzburg zeigt“, so Karin Astegger, Vorsitzende des Salzburger Monitoringausschusses.
Recht auf Persönliche Assistenz immer noch eine Baustelle
Das Modell der Persönlichen Assistenz ist der Schlüssel zu selbstbestimmtem und unabhängigem Leben. Daher müssen dringend rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, sodass Menschen mit Behinderungen – ungehindert – „Persönliche Assistenz“ aus einer Reihe von Unterstützungsangeboten auswählen können.
Michael Fink, Vorsitzender der Wiener Monitoringstelle, stellt klar: „Persönliche Assistenz muss allen Menschen mit Behinderungen offenstehen. Das heißt, völlig unabhängig davon, um welche Behinderungsform es sich handelt.“ Dazu benötige es einen Rechtsanspruch mit der Möglichkeit, diesen bei Gericht bzw. den Verwaltungsbehörden durchzusetzen.
Mangelnde Barrierefreiheit behindert selbstbestimmtes Leben
Auch im Bereich der baulichen Barrierefreiheit sind massive Rückschritte zu verzeichnen, wie uns Beispiele aus Salzburg und der Steiermark zeigen. „Eine Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Prozesse der Gesetzgebung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonventionen hätte derartigen Verschlechterungen entgegenwirken können“, kritisiert Heinz Sailer, Vorsitzender des Steiermärkischen Monitoringausschusses. Nur durch Partizipation und gemeinsame Gespräche könne man konstruktive Lösungen finden. Im Falle der Novellierung des Steiermärkischen Baugesetzes wurden Verschlechterungen zumindest teilweise nach massivem Widerstand zurückgenommen. Viele andere Rücknahmen im barrierefreien Wohnbau schränken nach wie vor Menschen mit Behinderungen in der freien Wahlmöglichkeit ihres Wohnortes und ihrer Selbstbestimmung ein.
Stillstand in Sachen inklusiver Bildung
„In Österreich sind inklusive Schulen, obwohl von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, immer noch kein Regelfall. Stattdessen werden ausgrenzende Sonderschulsysteme gestärkt und neue Sonderschulen errichtet“, merkt Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses, an. Dass die Abschaffung der Sonderschulen möglich sei, zeige ein Tiroler Bezirk. Nach wie vor gibt es in Österreich weder einen politischen Willen noch eine Gesamtstrategie zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems. Zudem müssen Schulgebäude barrierefrei (um)gebaut, Schulassistenz und Stützlehrer*innen in Regelschulen eingesetzt und Unterricht tatsächlich inklusiv gestaltet werden.
In den folgenden Monaten werden die Monitoringorgane von Bund und Ländern auf vorhandene Missstände aufmerksam machen. Die Vorsitzenden von Bund und Ländern stehen gerne für Interviews und Nachfragen zu diesen Themen bereit.
Thema : Schulassistenz
Zeit: 16.11.2020 um 17:00
Aufrund der besonderen Umstände findet diese öffentliche Sitzung virtuell via Zoom statt.
Diese Stellungnahme bezieht sich auf den in der SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 gewährten Psychiatriezuschlag, den Pflegeheime bei Unterbringung psychisch kranker Menschen, bekommen. Ziel der Stellungnahme ist es, dieser Unterbringung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Pflegeheimen entgegenzuwirken.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben ein umfassendes Mandat zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation von Menschen mit Behinderungen.
Zum Tag der Internationalen Menschenrechte hat der Verein “Initiativ” zum Zitat von Raul Krauthausen, Aktivist und Erfinden von Whellamp.org, eine Fotocollage erstellt.
Leitfaden zur Umsetzung und Förderung eines fließenden Übergangs von der institutionellen Betreuung hin zu Betreuung in Familien und in lokalen Gemeinschaften für Kinder, Menschen mit Behinderungen, Personen mit psychischen Problemen sowie älteren Menschen in Europa
Die Unterlage zum „Unterstützungsangebot für Menschen mit Behinderungen mit Persönlichem Budget zur Notfall-Vorsorge“ der Sozialwirtschaft Steiermark.
Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache finden Sie nachstehend. Das vom Unabhängigen Monitoringausschuss und Leicht Lesen zur Verfügung gestellte Info-Material ist ein Beispiel für die barrierefreie Aufbereitung von komplexen Inhalten in Leichter Sprache.
Informationen des Landes Steiermark zum Corona-Virus finden Sie im News Portal unter https://www.news.steiermark.at/
WICHTIGE INFORMATIONEN für Menschen mit Behinderung, die in dieser schwierigen Zeit auf Assistenz angewiesen sind.
Für den Fall, dass eine Unter- oder Nichtversorgung der AssistenznehmerInnen droht, kann das unter untem folgenden Link stehende Informations-Blatt weiterhelfen.
Dieses wurde von SL-Stmk und dem Verein Wegweiser erstellt und wird ständig aktualisiert:
https://www.sl-stmk.at/media/docs/PA-und-COVID-19_2020-03-17.pdf
Bitte beachtet auch die Notwendigkeit einer Ausgangsbestätigung für die AssistentInnen. Im nachfolgendem Link findet ihr diese zum Ausfüllen:
https://www.sl-stmk.at/de/aktuelles/meldungen/2020-03-17-Bestaetigung-Ausgangsnotwendigkeit.php
Die AssistentInnen sollen neben der Ausgangsbestätigung auch einen Ausweis (Führerschein, Reisepass etc) sowie mindestens zwei Kopien dieser Bestätigung mit sich führen. Bei Kontrollen wird eine Kopie der Bestätigung zur Ausgangsnotwendigkeit von der Exekutive einbehalten. So können AssistentInnen für euch auch bei eventuellen Kontrollen in Bezug auf Ausgangssperren draußen unterwegs sein.
Es gilt ein großer DANK an ALLE, die daran mitgearbeitet haben und diese Informationen zur Verfügung gestellt haben!
Am 27.02.2020 fand in Wien ein Fachgespräch zum Thema „Persönliche Assistenz“ statt. Dieses Fachgespräch wurde von der Behindertenanwaltschaft gemeinsam mit dem Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen organisiert.
Ziel ist, eine bundesweite einheitliche Regelung für Persönliche Assistenz/Budget zu schaffen.
An diesem Fachgespräch nahmen der Stellvertretende Vorsitzende, Günter Hönigsperger, Herr Mag. Jakob Putz (SL-Stmk) und Herr Georg Resnik (Verein Wegweiser) teil.
Der Steiermärkische Monitoringausschuss ist umgezogen. Neben der neuen Büro-Adresse haben sich auch die E-Mail- sowie die Homepage-Adresse geändert. Genaueres finden sie unter nachfolgenden Link.
Der Unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss hat im Dezember 2018 einen Verein zur Unterstützung und Förderung des Monitoringausschusses gegründet. Dieser Unterstützungsverein (VUFMA) dient dem Monitoringausschuss als Geschäftsstelle. Durch diese Organisationsform ist der Steiermärkische Monitoringausschuss, der erste Länder-Monitoringausschuss in Österreich, der entsprechend der UN-BRK und weitgehend den Pariser Prinzipien, unabhängig ist.
Hinsichtlich dieser neuen Form der Unabhängigkeit, hat sich für den Monitoringausschuss einiges geändert. Dazu gehören eine neue Büro-Adresse sowie neue Kontaktdaten.
Deshalb bitten wir Sie/Dich/Euch diese zu übernehmen:
Unabhängiger Steiermärkische Monitoringausschuss
Liebenauer Hauptstrasse 2-6
Stiege C / 2.Stock
8041 Graz
Büroleitung: +43 (680) 15 47 013
Vorsitz: +43 (680) 15 47 032
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Verein zur Unterstützung und Förderung des Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschusses
ZVR: 1371919460
Zum Tag der Internationalen Menschenrechte hat der Verein “Initiativ” zum Zitat von Raul Krauthausen, Aktivist und Erfinden von Whellamp.org, eine Fotocollage erstellt.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der von den Anwesenden der öffentlichen Sitzung am 16.09.2019 eingebrachten Themen sowie das Wortprotokoll, welches vom Schriftdolmetschservice erstellt wurde (bitte beachten Sie, dass dieses Protokoll lediglich zur Veranschaulichung der öffentlichen Sitzung dienen soll und daher weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit erhebt). Der Steiermärkische Monitoringausschuss wird sich mit den einzelnen Themen eingehend beschäftigen und die Probleme, Fragen und Themen sukzessive aufgreifen und bearbeiten.
Das Sozialministerium wurde vom Nationalrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft eine Studie zu „Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen“ durchführen zu lassen.
Gemeinsam mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, Selbstbestimmt Leben Steiermark und dem Verein Achterbahn, hat der Monitoringausschuss bei einer Pressekonferenz, seine Forderungen an die neue Steiermärkische Landesregierung abgegeben.
Vor 15 Jahren ist das Steiermärkische Behindertengesetz in Kraft getreten. Ein Gesetz, dass die Vorreiterrolle der Steiermark in der Behindertenpolitik begründet.
Am Montag, den 16.09.2019 fand die 2. öffentliche Sitzung des Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschusses im Wartingersaal statt.
Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat eine Stellungnahme zu § 1a StBHG – Menschen mit Behinderung – erarbeitet. Diese Stellungnahme bezieht sich auf die Definition von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 1a Steiermärkisches Behindertengesetz. Die Stellungnahme können Sie nachfolgend runterladen
Am 05.07.2019 fand eine Fachtagung der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung statt.
Das Ergebnis der Prüfung des Stmk BauG durch den Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschuss wurde heute der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der erste vorliegende Prüfbericht hat nach einer öffentlichen Themensammlung die Änderungen im Steiermärkischen Baugesetz (Stmk BauG) zum Thema. Der Fokus liegt hierbei auf dem Abschnitt V des Stmk. BauG insbesondere auf der Novellierung der § 70 Stmk BauG (Erschließung) und § 76 Stmk BauG (Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken). Im Vorfeld lud der Monitoringausschuss Betroffene, VertreterInnen der Zivilgesellschaft und ExpertInnen aus dem Baubereich zu einer öffentlichen Sitzung ein.
Am 15.06.2019 fand in Trofaiach ein Obleute-Treffen der Lebnshilfe Steiermark statt. Der Steiermärkische Monitoringausschuss wurde zu diesem Treffen eingeladen um den Ausschuss und sein Tätigkeisfel vorzustellen.
Unter der Leitung von Frau Mag. Barbara Pitner (Leiterin der Abt. 11 Soziales, Arbeit und Integration) wurden unter anderem Selbstbestimmt Leben Steiermark, die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung und der Steiermärkische Monitoringausschuss eingeladen, bei der Auswahl für den Inklusionspreis mitzuwirken. Dieser Inklusionspreis wird an Firmen, die Menschen mit Behinderung angestellt haben, vergeben und soll der Bewußtseinsbildung dienen.
Der Zweck des Vereins sind die Förderung und der Schutz der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Art. 33 der UN-BRK sowie die Unterstützung des Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschusses bei der Besorgung seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgaben.
Am 26.10. war es so weit. 10 Jahre sind vergangen seit die UN-BRK in Österreich in Kraft getreten ist. Zu diesem Anlass fand am Donnerstag, den 25.10.2018, auf Einladung der Präsidentin des steirischen Landtags Betina Vollath, zusammen mit Soziallandesrätin Doris Kampus, Selbstbestimmt Leben Steiermark, der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung und dem Steiermärkischen Monitoringausschuss eine Jubiläumsveranstaltung im Steiermärkischen Landtag statt.
Thematischer Schwerpunkt: “Soziale und berufliche Integration von Jugendlichen mit Behinderung”
Am 23.10.2018 nahm der Vorsitzende des Steiermärkischen Monitoringausschusses an der Plenarsitzung im Rahmen der 25. Sitzung der bilateralen Arbeitsgruppe für soziale Fragen (Gemischte Kommission Russische Föderation/ Österreich) mit dem thematischen Schwerpunkt: “Soziale und berufliche Integration von Jugendlichen mit Behinderungen” in Graz (Pfauengarten) teil.
Für die Tätigkeit des Monitoringausschusses sind Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Bevölkerung wichtig. Menschen mit Behinderungen und jene, die sich in deren Dienst stellen, wissen meist aus Erfahrung, welche Gesetzesregelungen nicht funktionieren und haben unter Umständen Verbesserungsvorschläge. Sollten Sie eine Stelle im Gesetz kennen, die nicht der UN-BRK entspricht oder Verbesserungsvorschläge haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht per E-Mail (office@monitoring-stmk.at).
Wir kümmern uns entsprechend unseren Möglichkeiten um Ihr Anliegen!