Der Monitoringausschuss hat der Landesregierung jährlich bis 31. März einen Bericht über seine Tätigkeit im vorangegangenen Jahr zu erstatten.
Wir sind auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Besonders wichtig sind Rückmeldungen von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen und Personen, die sie im Alltag unterstützen. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wo Gesetze nicht gut funktionieren oder wo es Verbesserungen braucht.
Haben Sie eine Regelung entdeckt, die aus Ihrer Sicht nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht? Oder haben Sie einen konkreten Vorschlag, was besser werden könnte?
Dann schreiben Sie uns.
E-Mail: office@monitoring-stmk.at
Wir prüfen jede Rückmeldung und nehmen Ihr Anliegen in unsere Arbeit auf.
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