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Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Über uns

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Grundlagen auf denen der Monitoringausschuss basiert und die Arbeitsweise.

Über uns - Der Steiermärkische Monitoringausschuss

Die Gruppe schaut:
  • Werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Steiermark eingehalten?
  • Die Grundlage dafür ist die UN-Behindertenrechtskonvention.
  • Das ist ein wichtiger Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Österreich und die Steiermark haben im Jahr 2008 gesagt:
Wir halten uns an diesen Vertrag.
Wir setzen die Regeln um.

Wer ist ein Mensch mit Behinderung?

Menschen mit Behinderungen können zum Beispiel diese Beeinträchtigungen haben:

Schwarzweißes Icon einer stilisierten Person, die in einem Rollstuhl sitzt. Das Symbol steht für körperliche Beeinträchtigungen

körperliche Beeinträchtigungen

Schwarzweißes Symbol mit zwei Theatermasken. Die vordere Maske lächelt mit offenen Augen, die dahinterliegende Maske zeigt ein trauriges Gesicht mit geschlossenen Augen und nach unten gezogenem Mund. Das Icon steht für unterschiedliche emotionale Zustände psychische Beeinträchtigungen.

Psychische BeeinträchtigungenSchwarzweißes Icon eines menschlichen Kopfes im Profil. Im Inneren des Kopfes ist ein stilisiertes Gehirn dargestellt. Das Symbol steht für geistige oder intellektuelle Fähigkeiten beziehungsweise intellektuelle Beeinträchtigungen. Intellektuelle Beeinträchtigungen

Schwarzweißes Icon mit einem stilisierten Auge, das durchgestrichen ist. Daneben sind zwei Hände dargestellt, die Gebärdensprache zeigen. Das Symbol steht für Sinnesbeeinträchtigungen, zum Beispiel beim Sehen oder Hören.

Beeinträchtigungen beim Sehen oder Hören

Diese Beeinträchtigungen können zusammen mit Barrieren im Alltag Probleme machen.

Dann können Menschen oft nicht überall mitmachen.

Dann sind sie nicht gleichberechtigt.

Was macht der Monitoringausschuss?

Der Monitoringausschuss hat eine Aufgabe im Gesetz.

Die Grundlage ist das Steiermärkische Behindertengesetz.

Der Monitoringausschuss:

  • prüft Regeln und Maßnahmen vom Land Steiermark
  • schaut, ob diese Regeln zur UN-Behindertenrechtskonvention passen
  • gibt Empfehlungen an die Landesregierung

So hilft der Monitoringausschuss,
die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Er schaut auch,
ob diese Rechte wirklich eingehalten werd

Die Geschäftsordnung des Steiermärkischen Monitoringausschusses

Diese Regeln heißen Geschäftsordnung.

Der Monitoringausschuss hat diese Regeln am 31. März 2016 beschlossen.

Früher war die Geschäftsstelle bei der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung.
Das steht auch noch in § 9 der Geschäftsordnung.

Das stimmt heute nicht mehr.

Seit Anfang 2019 ist die Geschäftsstelle bei einem Verein.
Der Verein unterstützt den Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschuss.

Das Leitbild des Steiermärkischen Monitoringausschusses

Der Monitoringausschuss hat ein Leitbild.
Im Leitbild steht, wie der Ausschuss arbeitet.

Der Ausschuss prüft:
Wird die UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten oder nicht?

Dafür gibt es einen Prüf-Auftrag.
Der Monitoringausschuss beschließt diesen Auftrag.

Mit dem Prüf-Auftrag kontrolliert der Ausschuss die Regeln der UN-Behindertenrechtskonvention.

Vernetzungskonzept des Steiermärkischen Monitoringausschusses

Dieses Konzept soll helfen.
Menschen mit Behinderungen sollen mehr mitreden können.

Ihre Organisationen vertreten sie dabei.
Diese Organisationen sind im Steiermärkischen Monitoringausschuss.

Wichtige Links

Für Menschen mit Behinderungen

Piktogramm über die Arten von Behinderung. Mit Klick darauf öffnet sich eine Datei, welche genauer beschreibt, welche Behindertenarten vertreten werden.
Zur Beschreibung - Hier klicken

Ihre Erfahrung zählt!

Wir sind auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Besonders wichtig sind Rückmeldungen von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen und Personen, die sie im Alltag unterstützen. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wo Gesetze nicht gut funktionieren oder wo es Verbesserungen braucht.

Haben Sie eine Regelung entdeckt, die aus Ihrer Sicht nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht? Oder haben Sie einen konkreten Vorschlag, was besser werden könnte?

Dann schreiben Sie uns.
E-Mail: office@monitoring-stmk.at

Wir prüfen jede Rückmeldung und nehmen Ihr Anliegen in unsere Arbeit auf.

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