Auf den folgenden Seiten finden Sie die Grundlagen auf denen der Monitoringausschuss basiert und die Arbeitsweise.
Österreich und die Steiermark haben im Jahr 2008 gesagt:
Wir halten uns an diesen Vertrag.
Wir setzen die Regeln um.
Menschen mit Behinderungen können zum Beispiel diese Beeinträchtigungen haben:
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körperliche Beeinträchtigungen
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Psychische Beeinträchtigungen
Intellektuelle Beeinträchtigungen
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Beeinträchtigungen beim Sehen oder Hören
Diese Beeinträchtigungen können zusammen mit Barrieren im Alltag Probleme machen.
Dann können Menschen oft nicht überall mitmachen.
Dann sind sie nicht gleichberechtigt.
Der Monitoringausschuss hat eine Aufgabe im Gesetz.
Die Grundlage ist das Steiermärkische Behindertengesetz.
Der Monitoringausschuss:
So hilft der Monitoringausschuss,
die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Er schaut auch,
ob diese Rechte wirklich eingehalten werd
Diese Regeln heißen Geschäftsordnung.
Der Monitoringausschuss hat diese Regeln am 31. März 2016 beschlossen.
Früher war die Geschäftsstelle bei der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung.
Das steht auch noch in § 9 der Geschäftsordnung.
Das stimmt heute nicht mehr.
Seit Anfang 2019 ist die Geschäftsstelle bei einem Verein.
Der Verein unterstützt den Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschuss.
Der Monitoringausschuss hat ein Leitbild.
Im Leitbild steht, wie der Ausschuss arbeitet.
Der Ausschuss prüft:
Wird die UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten oder nicht?
Dafür gibt es einen Prüf-Auftrag.
Der Monitoringausschuss beschließt diesen Auftrag.
Mit dem Prüf-Auftrag kontrolliert der Ausschuss die Regeln der UN-Behindertenrechtskonvention.
Dieses Konzept soll helfen.
Menschen mit Behinderungen sollen mehr mitreden können.
Ihre Organisationen vertreten sie dabei.
Diese Organisationen sind im Steiermärkischen Monitoringausschuss.
Wir sind auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Besonders wichtig sind Rückmeldungen von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen und Personen, die sie im Alltag unterstützen. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wo Gesetze nicht gut funktionieren oder wo es Verbesserungen braucht.
Haben Sie eine Regelung entdeckt, die aus Ihrer Sicht nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht? Oder haben Sie einen konkreten Vorschlag, was besser werden könnte?
Dann schreiben Sie uns.
E-Mail: office@monitoring-stmk.at
Wir prüfen jede Rückmeldung und nehmen Ihr Anliegen in unsere Arbeit auf.